Rechtsprechung
SG Oldenburg, 08.02.2005 - S 5 RA 176/04 |
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Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 23.05.1995 - 12 RK 60/93
Geringfügige Beschäftigung - regelmäßig - gelegentlich - mehrere geringfügige …
Auszug aus SG Oldenburg, 08.02.2005 - S 5 RA 176/04
Nach der Rechtsprechung ist jedoch ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV , dass diese nur gelegentlich ausgeübt wird, d. h. regelmä-ßige Beschäftigungen stets von der Qualifizierung als zeitgeringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV ausgeschlossen sind (vgl. BSG Urteil v. 23.05.1995 - 12 RK 60/93 - in SozR 3-2400 § 8 Nr. 4).Denn auch eine Beschäfti-gung, die zwar die Grenze von 50 Arbeitstagen pro Jahr nicht übersteigt, jedoch von dem Merkmal der Regelmäßigkeit im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung geprägt ist, kann nicht mehr als zeitgeringfügige Beschäftigung im Sinne des § 8 Abs. Nr. 2 SGB IV angesehen werden (vgl. BSG Urteil v. 23.05.1995 aaO).
- BSG, 16.02.1983 - 12 RK 26/81
Sozialversicherung - Beitragspflicht durch Untervertretervertrag vermeidbar?
Auszug aus SG Oldenburg, 08.02.2005 - S 5 RA 176/04
Da auch der Arbeitgeber in beiden Fällen iden-tisch war, können nach Auffassung der Kammer die jeweiligen Beschäftigungsverhältnis-se ohne Rücksicht auf ihre arbeitsvertragliche Gestaltung nur als einheitliches Beschäfti-gungsverhältnis angesehen werden (vgl. dazu BSG Urteil v. 16.02.1983 - 12 RK 26/81 - in SozR 2200 § 168 Nr. 7 ).